Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von shsoft | Sebastian Hauer

1. Geltung der Bedingungen

Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte von shsoft | Sebastian Hauer (im Folgenden shsoft genannt).

2. Angebote, Auftragsannahme, Vertragsabschluss

Nicht individuell erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch bezüglich Preisangaben. An individuell erstellte Angeboten hält sich shsoft 14 Kalendertage gebunden, sofern im Angebot nicht anders vermerkt. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Die Annahme eines Auftrages bleibt shsoft vorbehalten. Als Vertragsabschluss gilt entweder die schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung oder Leistung durch shsoft an den Kunden. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von shsoft schriftlich zu bestätigen. Ist keine konkrete Sache vereinbart, ist shsoft berechtigt, Veränderungen an der Sache oder Leistung vorzunehmen, wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, aus technischen oder anderen, nicht von shsoft zu vertretenden Gründen notwendig und dem Kunden zumutbar sind. Bewirken diese Veränderungen eine Preissteigerung von mehr als zehn Prozent kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

3. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

Die hier und in anderen Publikationen von shsoft genannten Preise verstehen sich in Euro und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, soweit nicht anders gekennzeichnet. Bei Auftragswerten unter 250,00 Euro wird bei Warensendungen ein Versandkostenpauschale von 8,00 Euro berechnet. Bei Auftragswerten unter 50,00 Euro wird bei Warensendungen ein Mindermengenzuschlag von 8,00 Euro berechnet. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise von shsoft, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen erfolgen per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Für verspätete Zahlungen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, wird der ausstehende Betrag nach Verstreichen der ersten Mahnfrist mit dem gesetzlich zulässigen Zins verzinst. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn shsoft über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist.

4. Lieferungen, Höhere Gewalt, Lieferzeiten

Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Einhaltung der dem Kunden obliegenden Pflichten (z.B. vollständige Beibringung bereitzustellender Unterlagen, Leistung vereinbarter Anzahlung, etc.) eingehalten werden. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen wird die Lieferzeit angemessen verlängert und neu bestätigt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn shsoft bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Leistung erbracht oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden mitgeteilt hat. Im übrigen ist shsoft berechtigt, die Lieferungen oder Leistungen um die Dauer einer Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit aufzuschieben und, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Feuer, Krieg, Aufruhr, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei shsoft oder bei Vorlieferanten oder ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. shsoft haftet nicht für Überschreitungen der Lieferfrist, wenn diese durch Liefer- oder Leistungsverzug von Vorlieferanten entstehen.

5. Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist Hamburg. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von shsoft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen, soweit nicht anders schriftlich seitens shsoft zugestanden. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

6. Gewährleistung und Haftung

Während der Nutzungszeit einer sogenannten "Demo-Version" oder "Lite-Version" einer Software beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung auf den Fall der Arglist. Der Kunde benutzt die "Demo-Version" bzw. "Lite-Version" auf eigene Gefahr. Soweit shsoft dennoch Leistungen erbringt, erfolgt dies aus Kulanz. Nach dem Erwerb einer Softwarelizenz übernimmt shsoft die Gewähr dafür, dass die Software bei Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. shsoft übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software für einen bestimmten, vom Lizenznehmer angestrebten Zweck geeignet ist. Für Übertragungsfehler auf Datenträgern und im Internet übernimmt shsoft keine Gewährleistung. Damit der Kunde seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert, ist er verpflichtet, die Software unverzüglich nach Überlassung der Lizenz zu untersuchen, bei Festellung von Mängeln die Benutzung der Software sofort einzustellen und die Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen unter genauer Beschreibung zu rügen. Bei Hardware und Serviceleistungen verpflichtet sich shsoft bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften eingeschlossen, nach vorbehaltener Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung kann shsoft nachkommen, indem Teile ausgetauscht werden, neuere Programmversionen zur Verfügung gestellt werden, Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen von Fehlern zu vermeiden oder der bezahlte Kaufpreis zurückerstattet wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von shsoft über. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Tag der Übergabe. Nachweislich bereits zum Erwerbszeitpunkt mangelhafte Hardware wird während dieses Zeitraumes kostenlos ersetzt (Herstellergarantie), Verpackungs-, Fracht-, Arbeits- und Wegekosten werden berechnet. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist fehl (z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung), kann der Kunde in keinem Fall einen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Software entfällt die Gewährleistung für Programme oder Programmteile, die vom Kunden oder Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Bei Hardware entfällt die Gewährleistung, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut oder angeschlossen werden, die von shsoft oder seinen Vorlieferanten nicht zugelassen sind. Die Gewährleistung entfällt ferner für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Installation, Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Pflege und Wartung, Nichtbeachtung von dokumentierten Eigenschaften, Aufstellungsbedingungen, Transportschäden, mangelnde Sorgfalt zur Datensicherung oder sonstige ungewöhnliche oder außerhalb des Verantwortungsbereichs von shsoft liegende Vorgänge zurückzuführen sind.

7. Haftungsbegrenzung

Kann von shsoft gelieferte Ware durch schuldhafte Verletzung der shsoft obliegenden Nebenpflichten, z.B. unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für die Haftung von shsoft unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziff. 6 entsprechend. Im übrigen haftet shsoft bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerungen, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, sind andere oder weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, wie z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten, jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen; dies gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Der Kunde stellt shsoft von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang und Haftungshöhe nach vorstehenden Bestimmungen hinausgehen.

8. Abnahme, Eigentumsvorbehalt

Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung von shsoft mit dem Kunden das Eigentum von shsoft. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Die Kosten aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von shsoft trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist shsoft zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Kunde zur Aussonderung und Herausgabe der Ware verpflichtet.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Kunden um Kaufleute, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder Niederlassung im Ausland haben. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bestimmungen eines Lizenzvertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Softwarelizenz von shsoft sind vorrangig vor den Bestimmungen aus diesen AGB.

10. Datenschutzhinweis

shsoft weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen einer Vertragsdurchführung gespeichert werden. Diese Daten dienen ausschließlich zu internen Zwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht.

Hamburg, August 2009