Lizenzvereinbarung für die Bibliothekssoftware BIB2
von shsoft | Sebastian Hauer

Diese Vereinbarung enthält die Bedingungen, auf deren Grundlage Ihnen shsoft | Sebastian Hauer ("SHSOFT") die Lizenzvergabe der Bibliothekssoftware "BIB2" ("Software") anbietet. Durch Verwendung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

1. Lizenz

Die Software und die mitgelieferte Dokumentation werden an Sie ausschließlich zur Verwendung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung in Lizenz vergeben, und nicht verkauft; SHSOFT behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung dürfen Sie: (a) die Software und Dokumentation zur Verwaltung einer Bibliothek oder eines ähnlichen Zwecks verwenden (die Software gilt als verwendet, wenn sie sich in ausführbarer Form im temporären oder permanenten Speicher eines Computers befindet); (b) die Software auf beliebig vielen Computern einsetzen, jedoch pro erworbener Lizenz nur einen Datenbestand verwalten.

2. Einschränkungen

(a) Sie dürfen keine Kopien der Software oder der Dokumentation oder der Ihnen zur Verfügung gestellten Registrierungsangaben ("Lizenzdaten") oder der mit der Software erstellten Datenbankdatei (vollständig oder in Auszügen) an Dritte verkaufen, vertreiben oder übertragen, noch die Software oder Lizenzdaten oder Datenbankdatei elektronisch von einem Computer zu einem anderen über ein Netzwerk übertragen oder dies zulassen, sodass ein Dritter davon Besitz erlangen kann. (b) Sie dürfen den Code der Software nicht dekompilieren, analysieren, disassemblieren oder anderweitig in eine für Menschen verständliche Form bringen. (c) Sie dürfen die Software und Dokumentation und Lizenzdaten nicht ändern oder anpassen. (d) Sie dürfen die Software und Dokumentation und Lizenzdaten und Datenbankdatei nicht übersetzen, vermieten, verleasen oder verleihen oder von der Software oder Dokumentation oder Datenbankdatei abgeleitete Produkte erstellen. (e) Wenn Sie die Software auf eine höhere Version oder ein vergleichbares SHSOFT-Softwareprodukt aufrüsten, wird diese Lizenzvereinbarung ungültig, und Ihre Rechte sind auf die Lizenzvereinbarung des betreffenden Produkts bzw. der betreffenden Version beschränkt. (f) Die Zusage der kostenlosen Bereitstellung von "Updates" für einen bestimmten Zeitraum seitens SHSOFT stellt für SHSOFT keine Verpflichtung dar, innerhalb dieses Zeitraumes eine bestimmte Anzahl von Updates bereitzustellen. (g) Hinsichtlich der Software sind keinerlei Klauseln in dieser Vereinbarung so zu interpretieren, dass sie Ihre Rechte unter der Europäischen Richtlinie 91/250 über den gesetzlichen Schutz von Computerprogrammen (14. Mai 1991, ABl. 1991 (122/42)) in ihrer Umsetzung im deutschen Recht ausschließen oder verletzen.

3. Rückgaberecht

SHSOFT gewährt Ihnen ein uneingeschränktes Rückgaberecht für eine Softwarelizenz innerhalb von 6 Wochen nach Lieferung der Software und Mitteilung der Lizenzdaten. Sie haben damit die Möglichkeit, die Software während dieses Zeitraumes ohne funktionale Einschränkungen zu nutzen. Das Rückgaberecht erlischt, wenn Sie Ihre Absicht zur Rückgabe nicht innerhalb dieser 6 Wochen SHSOFT schriftlich mitteilen. Bei Rückgabe wird die gezahlte Lizenzgebühr vollständig erstattet (sollte auf den Gesamtbetrag aus Lizenzgebühr und eventuellen weiteren Rechnungspositionen ein Rabatt eingeräumt worden sein, wird die Erstattung der Lizenzgebühr entsprechend vermindert). Der Kaufpreis für geliefertes Zubehör (z.B. Barcodescanner, Etiketten) wird nur bei Rücksendung in wiederverkaufsfähigem Zustand erstattet. In Rechnung gestellte Serviceleistungen (z.B. Datenkonvertierung) sind nicht erstattbar.

4. Beendigung

Die Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung gültig. Die Lizenz wird automatisch bei Verletzung Ihrer Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung oder am 1. Januar 2050 beendet. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie bei Beendigung die Software und alle Kopien zerstören, ausgenommen den mittels der Software erzeugten Datenbestand.

5. Ausfuhrkontrolle

Sie verpflichten sich, die Software und Dokumentation und Datenbestand in kein anderes Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen oder auf irgendeine Art und Weise zu verwenden, die gegen Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -verordnungen verstößt.

6. Beschränkte Garantie

SHSOFT gewährleistet, dass die Software im wesentlichen gemäß den in der Dokumentation beschriebenen Spezifikationen funktioniert, wenn sie ordnungsgemäß auf einem Computer installiert wird. SHSOFT gewährleistet nicht, dass die Funktionsweise der Software Ihren Anforderungen entspricht oder die Software fehlerfrei funktioniert.

7. Beschränkte Haftung

Die Haftung von SHSOFT für Ansprüche auf der Grundlage der Lizenz für die Software übersteigen unabhängig von der Klageart nicht die individuelle Lizenzgebühr für die Software.

8. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und wird entsprechend interpretiert. Die Lizenz unterliegt nicht der Übereinkunft der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenverkehr, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Lizenz enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des betreffenden Gegenstandes, vorbehaltlich individueller mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SHSOFT.

9. Teilgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Lizenzvereinbarung.

Hamburg, 11.01.2011